Wenn Ihre Ladestation über einen MID-konformen Stromzähler verfügt, der den Anforderungen der EU-Messgeräterichtlinie (Measurement Instruments Directive, RL 2014/32/EU) entspricht, oder einen gleichwertigen oder besseren Zähler, zum Beispiel einen Stromzähler gemäß dem deutschen Mess- und Eichrecht (ME-Zähler), und Sie die exakte Strommenge nachweisen können, indem Sie Dateien mit den Einzelladevorgängen vorlegen können, empfehlen wir gemäß der Kraftstoffverordnung die Option der kilowattstundengenauen Abrechnung zu nutzen. In diesem Fall senden wir Ihnen am Jahresende eine separate E-Mail, in der wir Sie auffordern, uns die genauen Ladedaten zu übermitteln.
Falls Sie jedoch nicht über diese Möglichkeit verfügen oder aus anderen Gründen keine genaue Erfassung gewährleisten können, steht es Ihnen jederzeit frei, die Pauschale für eine jährlich geladene Strommenge von 1.500 kWh zu beantragen.
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