Der pauschale Schätzwert, der für die Bestimmung der THG-Prämie berücksichtigt wird, beträgt 1.500 kWh pro Jahr. Wenn Sie in einem Jahr mehr als 1.500 kWh Strom für Ihr angemeldetes Elektrofahrzeug an einem nicht-öffentlichen Ladepunkt, zum Beispiel zu Hause, geladen haben und dies nachweisen können, erhalten Sie für jede weitere kWh eine höhere THG-Prämie. Je mehr kWh verbrauchten Strom Sie für Ihr Elektrofahrzeug nachweisen können, desto höher fällt Ihre THG-Prämie aus.
Mögliche Nachweise über die verbrauchte Strommenge könnten zum Beispiel folgende sein:
• Beleg über den Zählerstand des (Zwischen-)Zählers
• Auswertung der Wallbox-App
• Export aus dem Ladesäulen-Backend"
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