Höhere Prämie über kWh genaue Abrechnung?

Erstellt von Marc Schubert, Geändert am Mi, 3 Apr um 11:14 VORMITTAGS von Marc Schubert

Der pauschale Schätzwert, der für die Bestimmung der THG-Prämie berücksichtigt wird, beträgt 1.500 kWh pro Jahr. Wenn Sie in einem Jahr mehr als 1.500 kWh Strom für Ihr angemeldetes Elektrofahrzeug an einem nicht-öffentlichen Ladepunkt, zum Beispiel zu Hause, geladen haben und dies nachweisen können, erhalten Sie für jede weitere kWh eine höhere THG-Prämie. Je mehr kWh verbrauchten Strom Sie für Ihr Elektrofahrzeug nachweisen können, desto höher fällt Ihre THG-Prämie aus.


Mögliche Nachweise über die verbrauchte Strommenge könnten zum Beispiel folgende sein:

•    Beleg über den Zählerstand des (Zwischen-)Zählers

•    Auswertung der Wallbox-App

•    Export aus dem Ladesäulen-Backend"


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