Im Rahmen der Kilowattstunden-Abrechnung erhalten Sie eine Vergütung für die tatsächlich geladene Strommenge, sofern Sie dies gemäß der Kraftstoffverordnung nachweisen können. Für diesen Nachweis muss Ihre Ladestation mit einem MID-konformen Stromzähler ausgestattet sein, der den Anforderungen der EU-Messgeräterichtlinie (Measurement Instruments Directive, RL 2014/32/EU) entspricht, oder einem gleichwertigen oder besseren Zähler, wie beispielsweise einem Zähler gemäß dem deutschen Mess- und Eichrecht (ME-Zähler).
Wichtige Hinweise für die kWh-genaue Abrechnung:
• Die genaue Messung der Strommenge muss von der Ladestation selbst durchgeführt werden. Die Daten eines vorgelagerten Stromzählers sind nicht akzeptabel.
• Die Strommenge, die von der Ladestation gemessen wird, muss mithilfe eines MID-konformen Stromzählers (gemäß der EU-Messgeräterichtlinie, Measurement Instruments Directive, RL 2014/32/EU) oder eines gleichwertigen oder besseren Zählers (z. B. eines Zählers, der dem deutschen Mess- und Eichrecht – ME-Zähler – entspricht) erfasst und nachgewiesen werden. Informationen darüber, ob Ihre Wallbox diesen Anforderungen entspricht, finden Sie beispielsweise im Datenblatt der Wallbox.
• Die exakten Strommengen müssen durch Dateien mit den Einzelladevorgängen pro Ladepunkt belegt werden. Diese Aufzeichnungen erhalten Sie normalerweise über das Backend Ihrer Ladestation.
• Für mobile Wallboxen oder intelligente Ladekabel ist kein Nachweis für eine genaue Strommenge erlaubt.
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