Sie können die Nutzungszeit Ihrer Ladesäule individuell bestimmen, sodass das Aufladen z.B. nur temporär zu bestimmten Zeiten oder nach Absprache mit Ihnen möglich ist. Sie können so etwa den Ladepunkt öffentlich verfügbar machen, wenn Sie gerade bei der Arbeit sind. Steht der Ladepunkt also mit einer gewissen Regelmäßigkeit und ausreichender Dauer zum Laden für Dritte bereit, ist das Kriterium der „Öffentlichkeit“ erfüllt. Pauschale Aussagen, wann dieses Kriterium erfüllt ist, können wir nicht treffen, da es hierzu keine Vorgaben gibt.
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