Bei Fahrzeugen, die ausschließlich mit Batterie betrieben werden, gilt die Treibhausgas-Prämie für den gesetzlich festgelegten Jahrespauschalbetrag von 1.500 kWh. Falls Sie Ihre Lademenge individuell erfassen, etwa durch eine private Ladestation wie eine Wallbox, ist auch diese für eine Vergütung qualifiziert. Am Jahresende erhalten Sie eine E-Mail, in der Sie aufgefordert werden, den Nachweis für die tatsächlich verbrauchten kWh einzureichen.
Für die standardmäßig angesetzten 1.500 kWh wird eine garantierte Prämie ausgeschüttet, welche Sie unserer Homepage: Elektrovorteil.at entnehmen können. Die Auszahlung erfolgt anteilig, abhängig vom An- und Abmeldedatum des Fahrzeugs. Der angezeigte Betrag gilt bei einer Anmeldung für das ganze Jahr.
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