Der pauschale Schätzwert, welcher für die Bestimmung der THG-Prämie berücksichtigt wird, beträgt 1.500 kWh pro Jahr. Dieser Schätzwert wird auch für Nutzfahrzeuge und Busse herangezogen. Wenn du jedoch in einem Jahr mehr als 1.500 kWh Strom für dein angemeldetes eFahrzeug geladen hast und dies nachweisen kannst, dann erhältst du für jede weitere kWh eine höhere THG-Prämie. Je mehr kWh verbrauchten Strom du für dein eFahrzeug nachweisen kannst, desto höher fällt deine THG-Prämie aus.
Mögliche Nachweise über die verbrauchte Strommenge, könnten zum Beispiel folgende sein:
• Beleg über den Zählerstand des (Zwischen-)Zählers
• Auswertung der Wallboxapp
• Export aus dem Ladesäulen-Backend
• Auswertung der Stromerzeugungsanlage (z.B. PV-Anlage)"
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