Gemäß der Kraftstoffverordnung wird die Prämie nur für den Ladestrom an nicht-öffentlichen Ladepunkten ausgezahlt. Daher ist es erforderlich, dass Sie bei der Registrierung den Haupt-Ladepunkt angeben, der nicht öffentlich zugänglich ist. Dies muss nicht unbedingt Ihr eigener Ladepunkt sein; es könnte auch ein nicht-öffentlicher Ladepunkt sein, beispielsweise bei Ihrem Arbeitgeber oder bei Freunden.
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