Ja, auch Unternehmen haben die Möglichkeit, die ePrämie für die Elektrofahrzeuge in ihrer Flotte zu beantragen, sofern diese an einer nicht öffentlichen Ladestation geladen werden. Dabei ist es nicht erforderlich, dass die E-Fahrzeuge überwiegend an einer nicht öffentlichen Ladestation im Vergleich zu einer öffentlichen Ladestation geladen werden. Die grundlegende Anforderung bleibt, dass Sie die Adresse des nicht öffentlichen Ladepunktes, an dem das jeweilige E-Fahrzeug Ihrer Flotte hauptsächlich lädt, angeben müssen.
Für das Firmenprofil ist es wichtig, steuerrelevante Informationen anzugeben, um eine korrekte Abrechnung zu ermöglichen. Als umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen wird Ihnen die angegebene Prämie netto zzgl. Umsatzsteuer ausgezahlt. Selbstverständlich erhalten Sie eine Gutschrift, die auf die Firmenadresse ausgestellt ist."
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