Nach § 37 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) dürfen Unternehmen, die CO2-emittierende Kraftstoffe verarbeiten oder in Verkehr bringen, nur eine bestimmte Menge an Treibhausgas verursachen. Für jede Tonne CO2, die sie darüber hinaus zu verantworten haben, müssen sie ab 2022 ein Bußgeld von 600 Euro zahlen. Die Mineralölunternehmen können die Strafen jedoch umgehen, indem sie zum Beispiel Biodiesel und Bioethanol verkaufen oder beifügen und Ladestationen an Tankstellen einrichten. Oder wenn sie THG-Quoten - quasi eingespartes CO2 - von Dritten kaufen. Seit 2019 wird auch Strom als umweltfreundlicher und emissionsarmer Kraftstoff mit THG-Quoten belohnt und ab 2022 sogar dreifach angerechnet, was zu einem sehr interessanten Mehrwert für Elektroautofahrer führt.
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