Unternehmen, die CO₂-emittierende Kraftstoffe in Verkehr bringen (z. B. Mineralölkonzerne), dürfen laut § 37 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) nur eine bestimmte Menge CO₂ ausstoßen. Für jede Tonne CO₂, die über das erlaubte Maß hinausgeht, müssen sie seit 2022 ein hohes Bußgeld zahlen.
Um dieses Bußgeld zu vermeiden, können sie:
- alternative Kraftstoffe wie Biodiesel oder Bioethanol beifügen,
- Ladestationen installieren,
- oder THG-Quoten von Dritten kaufen – z. B. von Halter:innen reiner Elektrofahrzeuge.
Strom für E-Autos wird seit 2019 als sauberer Kraftstoff anerkannt und seit 2022 im Rahmen der THG-Quote in Form einer Prämie für E-Autofahrer besonders attraktiv gemacht.
Da die CO₂-Vorgaben jährlich verschä rftwerden, steigen auch die Strafzahlungen – und damit die Nachfrage nach THG-Quoten. Desweiteren gibt es noch zahlreiche andere Mechanismen, die den THG-Markt beeinflussen.
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