Ladepunkt Prämie

Erstellt von Marc Schubert, Geändert am Mi, 3 Apr um 11:03 VORMITTAGS von Marc Schubert

Sie können die meisten gängigen Bauarten von Ladesäulen oder Wallboxen anmelden. Einzige Voraussetzung: Die Ladesäulenverordnung muss erfüllt werden. Hierzu gehört insbesondere, dass die Ladesäule für Dritte theoretisch öffentlich zugänglich ist, dann ist die Wallbox „öffentlich“, unabhängig ob privater oder gewerblicher Nutzer. Nach unserer Einschätzung genügt es allerdings nicht, dass ein Ladepunkt nur wenige Minuten pro Woche der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird. Steht der Ladepunkt allerdings mit einer gewissen Regelmäßigkeit und ausreichender Dauer zum Laden für Dritte bereit, ist das Kriterium der „Öffentlichkeit“ erfüllt. Pauschale Aussagen, wann dieses Kriterium erfüllt ist, können wir nicht treffen, da hier seitens der Rechtsprechung noch keine Vorgaben gemacht wurden. Auch ist die abschließende Beurteilung, ob eine Ladestation „öffentlich zugänglich“ ist, stets eine Einzelfallbetrachtung. Ebenso sollte ein Ladepunkt - mit z.B. einer entsprechenden Kennzeichnung - als öffentlich erkennbar gelten, da auch tatsächlich die Möglichkeit bestehen muss, dass ein Dritter den Ladepunkt nutzt. Was nicht geht, wenn er nicht davon weiß. 


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