Wie sollte ich den Ladezeitraum angeben?
Idealerweise geben Sie pro Ladepunkt einen monatlichen oder quartalsweisen Zeitraum an.
Kann ich auch kürzere Zeiträume melden?
Ja, auch kürzere Zeiträume sind möglich – jedoch muss jede Eingabe mindestens 250 kWh Ladestrom umfassen.
Darf der Ladezeitraum in der Zukunft liegen?
Nein, der Ladezeitraum muss in der Vergangenheit liegen.
Dürfen sich Ladezeiträume überschneiden?
Nein, die Zeiträume pro Ladepunkt dürfen sich nicht überschneiden.
Bis wann kann ich den Ladestrom melden?
Der Ladestrom kann während des laufenden Kalenderjahres oder spätestens bis zum 10. Januar des Folgejahres gemeldet werden.
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