Idealerweise geben Sie pro Ladepunkt einen monatlichen oder quartalsweisen Zeitraum ein. Sie können auch kürzere Zeiträume angeben, jedoch mindestens 250 kWh Ladestrom pro Eingabe. Der Ladezeitraum muss in der Vergangenheit liegen. Die Ladezeiträume pro Ladepunkt dürfen sich jedoch nicht überschneiden. Der Ladestrom kann während des laufenden Kalenderjahres oder spätestens bis zum 10.01. des Folgejahres angemeldet werden.
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