Es muss eine Nutzungsmöglichkeit der Ladesäule für Dritte bestehen. Eine Verpflichtung, dass die Ladesäule tatsächlich auch durch Dritte genutzt wird, besteht nicht. Eine Wallbox ist insbesondere öffentlich zugänglich, wenn sie sich auf einem Privatgrundstück befindet und der Zugang für jeden potenziellen Nutzer möglich ist. Das bedeutet aber nicht, dass die Ladesäule 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche nutzbar sein muss. Sie können die Nutzungszeit Ihrer Ladesäule individuell einschränken, sodass das Aufladen z. B. nur temporär zu bestimmten Zeiten oder nach Absprache mit Ihnen möglich ist.
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