Ja, es ist möglich, dass mehrere Elektrofahrzeuge die THG-Prämie für dieselbe nicht öffentliche Ladestation beantragen. Bei kilowattstundengenauen Abrechnungen ist jedoch zu beachten, dass die geladenen Strommengen den jeweiligen Elektrofahrzeugen zugeordnet werden können.
Nehmen wir an, in einem Haushalt werden zwei Elektrofahrzeuge an derselben nicht öffentlichen Wallbox geladen, an der keine exakte Messung der Strommenge möglich ist. In diesem Fall können für beide Elektrofahrzeuge die pauschale Abrechnung der ePrämie beantragt werden.
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