Um die THG-Prämie für eine Wallbox zu erhalten, muss diese als öffentlich zugänglich bei der Bundesnetzagentur registriert sein. Eine Förderung durch das KfW-Programm 440 (private Ladeinfrastruktur) schließt jedoch eine öffentliche Nutzung für die Dauer von einem Jahr nach Inbetriebnahme aus. Das bedeutet: Eine bereits durch die KfW geförderte Wallbox darf frühestens nach Ablauf eines Jahres für andere Zwecke – etwa als öffentlich zugänglicher Ladepunkt – verwendet und entsprechend zur THG-Prämie angemeldet werden.
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