Um die THG-Prämie für eine Wallbox zu erhalten, muss diese bei der Bundesnetzagentur als öffentlich zugänglich registriert sein. Mit dem KfW-Zuschuss 440 wird Ladeinfrastruktur im privaten Bereich gefördert. Die Förderung von öffentlich zugänglichen Ladestationen ist in diesem Programm für 1 Jahr ausgeschlossen. Eine bereits aus diesem Programm geförderte Wallbox muss daher mindestens ein Jahr ab Inbetriebnahme für den vorgesehenen Zweck genutzt werden. Sie können die Wallbox also erst nach Ablauf dieses Jahres für einen anderen Zweck, zum Beispiel als öffentlich zugängliche Ladestation, nutzen.
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