Zur Nutzung unserer Funktion muss nur auf Nachfrage ein gesonderter Nachweis über den abgegebenen Ladestrom im jeweiligen Zeitraum erbracht werden. Grundsätzlich gilt für die Behörde als Nachweis die bei der Erfassung mitgeteilte Strommenge. Das Umweltbundesamt behält sich derzeit Stichproben vor, wenn Angaben nicht plausibel erscheinen und beispielsweise nicht in einem gewissen Zielkorridor liegen. Das System basiert also derzeit auf Vertrauen.
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