Steuerliche Regelungen im Zusammenhang mit der „e-Prämie“ sind Gegenstand einer Novelle des Abgabenänderungsgesetzes 2023, insbesondere Artikel 1, welcher das Einkommensteuergesetz 1988 ändert. Diese Novelle führt zur Steuerfreiheit für Privatpersonen im Kontext der „e-Prämie“.
Für detaillierte Informationen und weitere Details bezüglich der "e-Prämie" und ihrer steuerlichen Aspekte empfehlen wir, sich direkt an das Bundesministerium für Finanzen (BMF) oder die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) zu wenden.
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