Fahrzeugart: Ihr Fahrzeug muss als Elektrofahrzeug in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) vermerkt sein. Dies ist der Fall, wenn im Feld P.3 der Wert "Elektro" oder im Feld 10 der Wert "0004" eingetragen ist.
Haltereigenschaft: Sie müssen der eingetragene Halter des Fahrzeugs im Feld C.1.1 der Zulassungsbescheinigung sein oder über eine Vollmacht des Halters verfügen, um die THG-Quote beantragen zu können.
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