Damit wir für Sie die THG Prämie beantragen können, müssen Sie entweder Halter des Elektroautos sein, beziehungsweise unter Vollmacht des Halters handeln. Üblicherweise wird der Leasingnehmer als Fahrzeughalter eingetragen, es kann theoretisch aber auch der Leasinggeber sein. Dies handhabt leider jede Leasinggesellschaft anders. Am besten Sie schauen in Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein), wer dort eingetragen ist. Sollten Sie dies sein, so können Sie Ihren Antrag bei uns einreichen.
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