THG Prämie für Ladepunktbetreiber

Erstellt von Marc Schubert, Geändert am Mi, 3 Apr um 10:56 VORMITTAGS von Marc Schubert

Durch das neue Instrument, der Treibhausgasminderungsquote (THG Quote) können seit 2022 auch Ladepunktbetreiber von der THG Prämie profitieren. Ähnlich wie bei der Anrechnung von Elektrofahrzeugen, können auch hier, die durch die Ladestation verbundenen CO2 Einsparungen an quotenpflichtige Unternehmen vermarktet werden. 


Welche Bedingungen müssen Sie erfüllen?


1)    Betreiber von Ladepunkten müssen Ihre Ladesäulen, gemäß der Ladesäulenverordnung (LSV) im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur registrieren. 


2)    Die Ladeinfrastruktur muss öffentlich zugänglich sein. (Artikel 2 Nummer 7 der Richtlinie 2014/94/EU)


Was benötigen wir von Ihnen? 


•    Standort an dem sich die Ladepunkte befinden (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)


•    Start- und Endzeitraum, in dem die Strommenge entnommen wurde (Startdatum-Enddatum)


•    Entnommene Menge Strom (in MWH) 


Ablauf


Über Ihr Kundenprofil auf elektrovorteil.de müssen Sie zunächst Ihre Ladepunkte hinzufügen (https://elektrovorteil.de/charging_stations).


Anschließend können Sie über das Formular „Zählerstand hinzufügen“ den Zeitraum und die entnommene Menge an Strom angeben und an uns übermitteln (eine Nachweispflicht besteht hier laut Angaben des Umweltbundesamts nicht). 


Die angegebenen Informationen werden ähnlich wie bei der Beantragung der THG Prämie für Ihr E-Auto von uns gebündelt, an das Umweltbundesamt weitergeleitet und schließlich an quotenpflichtige Unternehmen.


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