Für Ladepunkte, die seit dem 1. März 2022 öffentlich zugänglich sind, ist laut § 3 Nr. 4 LSV eine standardisierte Schnittstelle erforderlich. Darüber können z. B. Autorisierungs-, Abrechnungs- und Statusdaten übermittelt werden.
Die Schnittstellentechnologie ist nicht festgelegt, sollte jedoch auf anerkannten Standards basieren. Ein gängiges Beispiel ist das Open Charge Point Protocol (OCPP), das viele moderne Wallboxen bereits unterstützen. Es erfüllt die Anforderungen der LSV und erleichtert Nutzenden das Laden durch mehr Transparenz.
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