Bei öffentlich zugänglichen Ladepunkten die ab dem 1. März 2022 in Betrieb genommen bzw. öffentlich zugänglich gemacht wurden, muss nach § 3 Nr. 4 LSV eine standardisierte Schnittstelle vorhanden sein. So könnten Autorisierungs- und Abrechnungsdaten sowie dynamische Daten zur Betriebsbereitschaft und zum Belegungsstatus übermittelt werden.
Die Schnittstellentechnologie ist dabei nicht vorgeschrieben. Die Schnittstelle sollte aber auf konsensbasierten Standards oder Industriestandards basieren. Die Vorgaben zur Datenschnittstelle sollen die Transparenz des Ladevorgangs erhöhen und das Laden für Nutzende vereinfachen.
Ein solcher Standard wäre beispielsweise OCPP (Open Charge Point Protocol). Moderne Wallboxen sind in der Regel mit diesem Standard ausgestattet. Über OCPP wird die Kommunikation zwischen Ladestationen für Elektroautos standardisiert. Das OCPP ist ein weit verbreitetes Protokoll und genügt den Anforderungen der LSV.
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