Photovoltaik-Nutzung: höhere Vergütung?

Erstellt von Marc Schubert, Geändert am Mi, 3 Apr um 11:06 VORMITTAGS von Marc Schubert

Nach dem derzeitigen Gesetz ist eine gesonderte Anrechnung nur für Erneuerbare-Energien-Anlagen möglich, die als sogenannte Insellösung betrieben werden. Dazu müssten die Stromerzeugungsanlage und der angeschlossene Ladepunkt netzunabhängig betrieben werden. Netzunabhängiger Betrieb bedeutet, dass weder die Stromerzeugungsanlage noch die Ladeeinrichtung an das Stromnetz angeschlossen ist.


Sofern Sie diese Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie je KWh 28 Cent THG Prämie im Jahr 2023. Sollte eine netzunabhängige Inselanlage bei Ihnen bestehen, so geben Sie uns gerne Bescheid und wir werden dies bei Ihnen berücksichtigen. Bisher erfüllt nach Auskunft des Umweltbundesamts in Deutschland kein Betreiber diese Vorgaben. Daher soll diese Regelung möglicherweise im kommenden Jahr entschärft werden, sodass zumindest eine Netzeinspeisung erlaubt wäre und ein gleichzeitiger Anspruch auf die höhere Vergütung bestünde.

Selbstverständlich halten wir Sie gerne zu diesen Geschehnissen auf dem Laufenden.


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