Prämie nicht beantragt (THG-Quote)

Erstellt von Marc Schubert, Geändert am Mi, 3 Apr um 10:58 VORMITTAGS von Marc Schubert

Es ist vorgesehen, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht genutzte THG Quoten an Quotengesellschaften veräußert. In diesem Fall geht die Prämie an den Staat. Sie können den Ölgesellschaften also nicht „schaden“, indem Sie die Prämie nicht beantragen. Stattdessen empfehlen wir Ihnen, das erhaltene Geld zu spenden. Ihre Spende können Sie dann in Ihrer Steuererklärung geltend machen.


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