Für den Antrag benötigen Sie lediglich Stanzen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Ihres rein batterieelektrischen Fahrzeugs (BEV).
Bitte beachten Sie: Hybridfahrzeuge, einschließlich Plug-in-Hybride, sind nicht für die THG-Quote zugelassen.
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