Wir dürfen leider keine Steuerberatung durchführen, was wir jedoch pauschal sagen können: Prämien zählen in der Regel als „Einkünfte aus sonstigen Leistungen“ und sind steuerfrei. Die Freigrenze liegt bei 256 Euro gem. §22 (3) EStG. Im Gegensatz zu einem Freibetrag ist ein Gewinn von mehr als 256 Euro voll steuerpflichtig. Da es sich jedoch um eine Zahlung handelt, die erst ab dem 01.01.2022 für private E-Auto-Besitzer möglich sein wird, raten wir im konkreten Fall der THG-Quote dazu, einen Steuerberater zu konsultieren. Sie erhalten von uns, ob privat oder gewerblich registriert, einen Gutschriftbeleg. Gewerbliche Nutzer erhalten eine Ausweisung mit 19% MwSt.
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