An dieser Stelle ist der Gesetzgeber großzügig. Es spielt keine Rolle, ob Ihr Elektroauto das ganze Jahr auf Sie zugelassen ist, oder ob Sie Ihr Fahrzeug zum Beispiel erst im Dezember auf Ihren Namen zulassen. Sie erhalten trotzdem die volle THG Prämie. Einzige Bedingung: Das E-Auto darf insgesamt nur einmal pro Jahr für die THG Quote zertifiziert werden.
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